Am 01. Juli 2016 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Neben anderen Fragen soll mit dieser 9. GWB-Novelle das Kartellrecht an die Besonderheiten digitaler Märkte angepasst werden. Die Digitalisierung führt zu neuen innovativen technologischen Entwicklungen, zu neuen Geschäftsmodellen und damit auch zu neuen Herausforderungen in der Wettbewerbspolitik. Diesen Herausforderungen möchte der Referentenentwurf durch die Einführung neuer Konzepte zur Marktabgrenzung sowie zur Feststellung der Marktstellung eines Unternehmens begegnen. Der Referentenentwurf schlägt außerdem die Einführung einer neuen Aufgreifschwelle in der Fusionskontrolle vor. Zusammenschlüsse sollen künftig bei Überschreitung eines Gegenleistungswerts von 350 Mio. € angemeldet werden müssen. Eine geplante Fusion muss danach bei Überschreitung eines Gegenleistungswerts von 350 Mio. € zukünftig auch dann zur Kontrolle angemeldet werden, wenn ein Unternehmen keinerlei Umsatz auf dem deutschen Markt erzielt. Voraussetzung soll lediglich sein, dass in der Zukunft mit einem solchen Tätigwerden auf dem deutschen Markt zu rechnen ist. Bitkom fordert die Festlegung eines konkreten Inlandsbezugs, damit zukünftig nicht auch solche Fusionen in Deutschland anmeldepflichtig werden, die keinen Bezug zum deutschen Markt aufweisen.