Unternehmen, die für ihre Buchführung Informationstechnologie (IT) einsetzen, haben bestimmte Standards zu beachten, die in den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ niedergelegt sind. Diese Standards konkretisieren die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen an eine elektronische Buchführung. Die aktuelle Fassung der GoBS stammt aus dem Jahr 1995 und ist dringend aktualisierungsbedürftig. Vertreter von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden haben daher die GoBS zu „Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz (GoBIT)“ fortentwickelt.
Am 9. April 2013 veröffentlichte die Finanzverwaltung einen eigenen Vorschlag zur Überarbeitung der GoBS, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“. Darin stellt die Finanzverwaltung ihre Anforderungen an die Buchführung zusammen, die aus steuerrechtlicher Sicht erforderlich sein sollen. Die Neuregelung soll bisherige Verlautbarungen der Finanzverwaltung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und zum elektronischen Datenzugriff nach § 127 Abs. 6 AO zusammenfassen und ersetzen.
Bitkom hält die im GoBD-Entwurf niedergelegte Auffassung der Finanzverwaltung insgesamt für nicht akzeptabel und für kaum praxisgerecht. Die Position des Bitkom ist in der anbei zum Download bereit stehenden Stellungnahme zusammengefasst. Zum besseren Verständnis sind der Entwurf der Finanzverwaltung (GoBD) und der Entwurf der Wirtschaft (GoBIT) für eine aktualisierte Fassung der Standards für die elektronische Buchführung ebenfalls zum Download eingestellt.