In ihrem Entwurf für ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften schlägt die Bundesregierung nicht nur steuerliche Vergünstigungen, sondern auch erhebliche Steuerverschärfungen vor. Die steuerlichen Vergünstigungen umfassen z. B. Steuervorteile bei der Nutzung elektrogetriebener Dienstfahrzeuge durch Arbeitnehmer, eine Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf elektronische Publikationen.
Steuerverschärfend wirkt insbesondere die Ausweitung der Grunderwerbsteuerpflicht auf Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften mit Immobilienvermögen. Die hiermit einhergehenden Anzeige- und Informationspflichten sind insbesondere für börsennotierte Kapitalgesellschaften nicht erfüllbar.
Die Beurteilung des Gesetzentwurfs durch Bitkom findet sich in der beigefügten Stellungnahme.