Die EU-Kommission hatte bereits am 09. Dezember 2015 zwei Vorschläge für zwei neue Richtlinien veröffentlicht. Der erste Vorschlag bezog sich auf eine Richtlinie über bestimmte Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren. Am 31. Oktober 2017 hat die Europäische Kommission nun den geänderten Vorschlag einer Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels vorgestellt. Neben einigen redaktionellen Korrekturen wurde vor allem der Anwendungsbereich des Vorschlags auf den stationären Handel erweitert und (als Folge davon) die Aufhebung der geltenden Verbrauchsgüterkauf-RL vorgesehen.
Bitkom begrüßt, dass der nun vorgelegte Richtlinienvorschlag die Regelungen für den Offline-Handel an die vorgeschlagenen Regelungen für den Online-Handel angepasst werden. Hier wird die notwendige Kohärenz geschaffen, da es für eine Differenzierung des kaufrechtlichen verbraucherschützenden Mangelgewährleistungsrechts je nach Vertriebsweg keinen sachlichen Grund gab.
Bitkom begrüßt insgesamt auch das Ziel der Rechtsvereinheitlichung. Die in Europa nach wie vor bestehende Rechtszersplitterung führt für die im Binnenmarkt grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zu hohem Aufwand und hohen Kosten. Eine Vollharmonisierung innerhalb der Mitgliedstaaten bewirkt, dass gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer zur Geltung kommen.
Hier muss jedoch auf Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Eine noch stärkere Ausweitung von Verbraucherrechten führt zu einem starken Ungleichgewicht, mit dem ein Ausgleich der Rechte und Pflichten von Unternehmern und Verbrauchern nicht mehr erzielt werden kann.