Bitkom begrüßt die Erarbeitung eines Interpretationspapiers durch die Europäische Kommission zur Frage, ob Geräteanschlussleitungen beim Inverkehrbringen bzw. bei der Bereitstellung auf dem Markt mit der CE-Kennzeichnung versehen sein müssen. Diese Frage hat in der Vergangenheit immer wieder zu Verwirrung im Markt geführt, da es in den verschiedenen CE-Richtlinien keine konsistenten Aussagen dazu gibt.
Das vorliegende Interpretationspapier gibt einen fundierten Überblick über die rechtliche Lage und stellt eine wesentliche Hilfe für die Marktteilnehmer bei der Bewertung der Notwendigkeit einer CE-Kennzeichnung von Anschlusskabeln dar. Nach eingehender Beratung des Interpretationspapiers hat Bitkom jedoch einen wesentlichen Punkt identifiziert, der nach unserer Auffassung zu Problemen führen kann und deshalb geändert werden sollte.
Die Stellungnahme steht im Downloadbereich zur Verfügung.