Die staatliche Verwaltung nimmt eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der digitalen Transformation in Deutschland ein. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind auf einen gut funktionierenden und schnell handelnden digitalen Staat angewiesen. Im Alltag spielen digitale Technologien eine große Rolle. Diese Erwartung haben Bürgerinnen und Bürger auch beim Kontakt zur Verwaltung. Die Verwaltung muss sich als Wirtschaftsfaktor und Partner einer modernen Gesellschaft neu definieren, um ihre eigene Handlungsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands national wie international zu sichern.
Der vorliegende Gesetzentwurf fügt sich in eine E-Government-Gesetzgebung ein, die mit dem E-Government-Gesetz des Bundes vom Juli 2013 ihren Ausgang nahm. Dem Bund steht beim E-Government nur eine begrenzte Regelungskompetenz zu. Das E-Government-Gesetz des Bundes betrifft nur die Verwaltungstätigkeit von Bundesbehörden sowie von Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit diese Bundesrecht ausführen. Daher begrüßt Bitkom, dass mit dem E-Government-Gesetz Hessen nun für die Ausführung von Landesrecht eine Grundlage für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen geschaffen wird.
Unseres Erachtens gibt es an einigen Punkten Anlass für kritische Anmerkungen.