Am vergangenen Freitag haben die Koalitionsfraktionen ihre Einigung über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verkündet. Diese nimmt einzelne Aspekte der in den vergangenen Wochen geäußerten Kritik am Gesetzentwurf auf. Besonders positiv bewerten wir zum Beispiel die Einführung der Möglichkeit einer Co- und Selbstregulierung, mit der die negativen Folgen des NetzDG für die Meinungsfreiheit abgemildert werden sollen.
Bitkom hat zu dem Einigungsvorschlag der Koalition vom 23. Juni ein juristisches Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Der Verfassungsrechtler Prof. Karl-Heinz Ladeur kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der durchaus substantiellen Verbesserungen nach wie vor erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere Risiken für die Meinungsfreiheit, bestehen bleiben. Auch seien die Möglichkeiten der regulierten Selbstregulierung nicht ausgeschöpft, so das Gutachten.
Anbei finden Sie das Kurzgutachten zum Download.