Das staatliche Provisionsabgabeverbot für Versicherungen in Deutschland untersagt Vermittlern von Versicherungen, den Preis für die Vermittlung individuell festzusetzen. Vor dem Hintergrund der Grundsätze des AEUVs im Sinne des Verbots horizontaler und vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen müsste der EuGH das deutsche Provisionsabgabeverbot in seiner heutigen Form aufheben.
Aus wirtschaftlicher Sicht werden digitale Geschäftsmodelle, die Kunden individuelle Dienstleistungen in der Beratung und der Vermittlung anbieten, stark behindert oder unmöglich gemacht. Damit bleiben Kunden Gewinne aus der Digitalisierung versagt und der Wirtschaftsstandort Deutschland wird geschwächt, da sich Geschäftsmodelle von InsurTechs nur eingeschränkt unter den Benachteiligungen eines Innovationshemmenden regulatorischen Rahmens entwickeln können.
Deshalb spricht sich Bitkom für die Zeit nach dem Wegfall der nationalen Verordnungen zum Provisionsabgabeverbot zum 30.06.2017 dafür aus, diese Vorgaben nicht in anderer gesetzlicher Form neueinzuführen.