Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Oktober 2015 einen Referentenentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung vorgelegt. Von dem BMJV wird mit der Gesetzesänderung insbesondere die Stärkung der individualrechtlichen Stellung der Kreativen intendiert.
Aus Sicht des Bitkom schießt der Entwurf bei Weitem über sein Ziel hinaus, greift in lizenzrechtliche Verhältnisse ein, die nicht reformbedürftig sind, und verursacht so Kollateralschäden in der Wirtschaft, insbesondere in der IT- und Softwarebranche, die von der Bundesregierung nicht in Kauf genommen werden können.
Die Stellungnahme steht Ihnen nachstehend zum Download zur Verfügung.