Drei Viertel aller Internetnutzer in Deutschland informieren sich laut einer Bitkom-Umfrage online über das aktuelle Tagesgeschehen. Damit ist das Internet hierzulande die zweitwichtigste Nachrichtenquelle nach dem Fernsehen. In anderen europäischen Ländern ist das Internet bereits Informationsmedium Nummer eins. Dabei vertrauen die Nutzer auch im Internet auf die traditionellen Medienmarken, allen voran auf die Nachrichtenseiten von TV-Sendern und klassischen Printmedien. Trotz dieses Erfolgs bei den Lesern und Zuschauern stellen die Veränderungen der Medienwelt vor allem die Zeitungsverleger vor enorme Herausforderungen. Die Auflagen vieler Printprodukte schwinden und die Werbeeinnahmen brechen ein. Das können die meisten Online-Angebote der meisten traditionellen Medienhäuser nicht kompensieren. Trotz dieses wirtschaftlichen Drucks entwickeln die Zeitungsverleger innovative Online-Technologien, um die digitale Zukunft des Journalismus erfolgreich zu gestalten.
Gleichzeitig wird auf europäischer Ebene untersucht, ob Reformen in der Urheber- und Medienregulierung notwendig sind. Dazu hat die EU-Kommission eine Konsultation gestartet. Ein Streitpunkt ist dabei die Diskussion über die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger in der EU. In Deutschland wurde eine entsprechende Regelung trotz starker Kritik von Wirtschaftsverbänden und Rechtswissenschaftlern bereits im Jahr 2013 eingeführt. Aus Sicht der Digitalwirtschaft führt das Leistungsschutzrecht zu einer Einschränkung der Informations- und Medienfreiheit.
Welche strategischen Entscheidungen stehen für die europäischen Zeitungsverleger an? Wie baut man nachhaltige und innovative Nachrichtenunternehmen auf? Welche Erfahrungen mit dem Rechtsrahmen haben wir bereits gesammelt? Diese und weitere Fragen wollen wir bei einer Veranstaltung unter dem Titel „Presseverlage und digitale Innovation“ diskutieren. In das Thema einführen wird EU-Digitalkommissar Günther Oettinger mit einem Impulsreferat.