Was sind Urheberrechtliche Abgaben?
Pauschalabgaben sind ein Ausgleich für die Privatkopie: Urheberrechtlich geschützte Musikstücke, Filme, Fotos oder Texte dürfen unter bestimmten Umständen für private Zwecke legal kopiert werden. Urheber sollen für diese Nutzung einen Ausgleich erhalten, als Entschädigung für die Einschränkung ihrer Rechte. Nach der gesetzlichen Intention ist die Pauschalabgabe auf Geräte und Speichermedien eine Verbraucherabgabe. Aus Praktikabilitätsgründen werden aber der Hersteller und Importeure zur Zahlung herangezogen, die die Abgaben einpreisen und so an den Verbraucher weiterreichen sollen.
Wer legt die Höhe der Abgaben fest?
Früher legte der Gesetzgeber fest, was der Hersteller einpreisen sollte. So stand noch im Urheberrechtsgesetz aus dem Jahre 2007, dass für „jedes Tonaufzeichnungsgerät, für dessen Betrieb nach seiner Bauart gesonderte Träger nicht erforderlich sind“, 2,56 Euro fällig werden. Da der Gesetzgeber mit der technischen Entwicklung nicht Schritt halten konnte, wurde die Tariffindung in die Hände der betroffenen Parteien gelegt (Hersteller und Verwertungsgesellschaften). Die Verwertungsgesellschaften erkannten die Gunst der Stunde und meldeten für alle Geräte und Speichermedien, die auch nur im Entferntesten kopierfähig waren, Forderungen an.
Meist müssen Gerichte darüber entscheiden, ob überhaupt Abgaben zu zahlen sind und welche Höhe angemessen ist. Als Vertreter der Wirtschaft ist Bitkom an den Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften beteiligt und konnte zuletzt im Dezember 2015 eine Einigung über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Mobiltelefone und Tablets erzielen.
Wie viel muss ich denn nun zahlen?
Um diese Frage schnell zu beantworten, haben wir den Abgabenrechner entwickelt. Mit einem Klick auf die einzelnen Geräte lassen sich die Kosten berechnen. Zu beachten ist hierbei, dass die Beträge den im Bundesanzeiger von den Verwertungsgesellschaften veröffentlichten Tarifen entsprechen. Diese Tarife sind noch immer zum großen Teil umstritten und Gegenstand von Verfahren oder Verhandlungen.
Ist das alles überhaupt noch zeitgemäß?
Ein klares: nein! Das Modell der urheberrechtlichen Abgaben wurde vor fünfzig Jahren erdacht und wird den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht. Heutzutage werden physische Träger eher als Ballast angesehen. CDs und Schallplatten stehen nur noch als Retro-Objekte im Regal. Außerdem kommen immer wieder neue Digitalgeräte auf den Markt, bei denen geklärt werden muss, ob und wie sie für Privatkopien genutzt werden. Gleichzeitig geht der Trend zum Streaming von Inhalten wie Musik oder Filmen. Beim Streaming geht es nur noch um den Zugang zu Inhalten, Privatkopien gibt es dort nicht mehr. Heute haben es die Urheber in der Hand, wie ihre Werke genutzt werden. Neue Geschäftsmodelle und die technische Entwicklung zeigen, dass Content in exakt der Weise angeboten werden kann, wie es der Kunde erwartet und dafür die Vergütung zahlt. Ein „Schaden“ für den Urheber ist dabei nicht mehr erkennbar. Es wird deshalb Zeit für Alternativen zum Pauschalabgabensystem, die mit dem Innovationstempo in der digitalen Welt Schritt halten können.“ Dass es auch anders geht, zeigten Länder wie Spanien oder Finnland, die Abgaben auf Geräte ganz abgeschafft haben.