Kreislaufwirtschaft

Stellungnahme zum Kabinettsentwurf zur Neuordnung des ElektroG

Am 11. März 2015 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) beschlossen.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Bitkom ist in großem Maß von der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und deren Umsetzung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) betroffen. Gemeinsam mit dem ZVEI arbeitet BITKOM deshalb bereits seit vielen Jahren in einem gemeinsamen Vorstandskreis und in einer gemeinsamen Task-Force zusammen.

Kernanliegen der Hersteller sind:

  • Erfolgsmodell der Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Deutschland fortsetzen
  • Arbeitsteilung zwischen örE (Erfassung der Altgeräte) und Herstellern/Importeuren (Abholung ab Sammelstellen, Behandlung und Verwertung)fortführen
  • Einbeziehung der örE in die EAR-Systematik verbessern
  • Zersplitterung der Rücknahmewege verhindern

Die Stellungnahme der Verbände zum Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zum Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom März 2015 steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Die Stellungnahme wurde am 30. April ergänzt um den Punkt Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1) Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt“ (s. S. 13 ff). Bitkom und ZVEI sehen im Gesetzesvorschlag eine Gefährdung weltweiter Reparaturprozesse. Die anderen Textteile blieben unverändert.

Zur Stellungnahme

Bitkom und ZVEI zur Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten nach ElektroG

Die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) und der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz– ElektroG) fordern vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung.

Eine Wiederverwendung von gebrauchten Elektro- und Elektronik-Geräten ist dann sinnvoll, wenn geeignete noch funktionierende Geräte vor der Übergabe an eine Sammelstelle erfasst und dabei gleichzeitig ökologische und wirtschaftliche Aspekte beachtet werden.

In einem gemeinsamen Papier von Bitkom und ZVEI nehmen die Verbände hierzu Stellung.

Erläuterungen zur Wiederverwendungvon ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten

Stellungnahme zur Novellierung des ElektroG

In einer Stellungnahme legen die Verbände Bitkom und ZVEI ihre Kernanliegen bei der Novellierung des ElektroG dar:

  • Erfolgsmodell der Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Deutschland fortsetzen
  • Arbeitsteilung zwischen örE (Erfassung der Altgeräte) und Herstellern/Importeuren (Abholung ab Sammelstellen, Behandlung und Verwertung) fortführen
  • Einbeziehung der örE in die EAR-Systematik verbessern
    • örE melden alle optierte Mengen direkt nach Abholung an EAR (Sicherstellung Datenqualität und Nachweis Sammelquote)
    • örE an der Finanzierung des EAR beteiligen (örE zahlen für die Bearbeitung ihrer Mengenmeldung an EAR)
  • Zersplitterung der Rücknahmewege verhindern
    • Handel soll Altgeräte in Richtung örE weitergeben (örE als einzige offizielle Abgabestelle)
    • Keine Verpflichtung der Hersteller zur Abholung beim Handel
    • Keine Eigenvermarktung des Handels, da systemfremd
    • Keine Rücknahmeverpflichtung für Kleinstanfallstellen des Handels

Eckpunkte ZVEI und Bitkom: ElektroG2

Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMUB zur Neuordnung des ElektroG

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. Bitkom ist in großem Maß von der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und deren Umsetzung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) betroffen. Gemeinsam mit dem ZVEI arbeitet Bitkom deshalb bereits seit vielen Jahren in einem gemeinsamen Vorstandskreis und in einer gemeinsamen Task-Force zusammen.

Stellungnahme von ZVEI und Bitkom zum Entwurf

Verpackungsverordnung - BMUB-Entwurf zur 7. Novelle

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat am 26. Februar 2014 einen Entwurf zur 7. Novelle der Verpackungsverordnung vorgelegt. Kern dieses Vorschlags sind die Streichung der Möglichkeit der Verrechnung von Mengen aus der Eigenrücknahme, sowie eine Verschärfung der Anforderungen an Branchenlösungen.

Bitkom begrüßt prinzipiell die Vorschläge zur Stabilisierung der dualen Systeme und hält die enthaltene Streichung der Verrechnungsmöglichkeit auf Grund der Entwicklungen für gerechtfertigt. BIitkom ist allerdings der Meinung, dass mit der vorliegenden Formulierung ein Großteil der derzeit praktizierten Branchenlösungen zum Erliegen kommen.

Bitkom-Stellungnahme zum BMUB-Entwurf zur 7. Novelle der Verpackungsverordnung